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Ihr liebt euren Partner oder eure Partnerin und führt wie ich eine Gleichgeschlechtliche Beziehung

und habt den Wunsch Sie oder Ihn irgendwann zu heiraten?

 

Dann ist folgender Text sicher interessant für euch...

 

 

In Deutschland gibt es keine Homo-Ehe sondern die eingetragene Partnerschaft…

 

 

 

 

 

Die Lebenspartnerschaft hat insbesondere folgenden

Rechte und Pflichten zur Folge:

 

 

 

Ø       auf Wunsch gemeinsamer Familienname ("Lebenspartnerschaftsname")

 

Ø       Verpflichtung zur gemeinsamen Lebensführung

 

Ø       Verpflichtung zum gegenseitigen Unterhalt

 

Ø       kleines Sorgerecht bei Kindern des Partners / der Partnerin

 

Ø       Erbrecht: Partner werden bei den Pflichtteilen so wie Ehegatten behandelt

 

Ø       Witwenrente Im Unterschied zur Ehe werden jedoch keinerlei Rechte aus den Bereichen Steuer- und Beamtenrecht gewährt; hier wird die Lebenspartnerschaft im Gegensatz zur Ehe nicht berücksichtigt.

 

Ø       Lebenspartner leben - wie Ehegatten - im Güterstand der Zugewinngemeinschaft, wenn sie nichts anderes vereinbaren.

 

Ø       Im Unterhaltsrecht nach der Trennung erfolgt weitgehende Gleichbehandlung.

 

Ø       Zudem wurde ein Verlöbnis eingeführt. Lebenspartner werden sich in Zukunft wie Ehegatten mit Rechtswirkung verloben können.

 

Ø       Ferner regelt das Gesetz, dass Homosexuelle das leibliche Kind ihres Lebenspartners adoptieren können. Wenn ein Lebenspartner ein leibliches Kind mit in die Lebenspartnerschaft bringt, und der andere Lebenspartner sich um dieses Kind kümmert und weiter kümmern will, so soll diese Verbindung dauerhaft verrechtlicht werden können. Es gelten die allgemeinen Regelungen des Adoptionsrechts, wonach der andere leibliche Elternteil der Adoption des Kindes durch den Lebenspartner zustimmen muss. Die zuständigen staatlichen Stellen müssen darüber hinaus in jedem Einzelfall prüfen, ob die Stiefkindadoption dem Kindeswohl entspricht.

 

Ø       Mit dem Gesetz werden die Regelungen der Hinterbliebenenversorgung in der gesetzlichen Rentenversicherung auch auf Lebenspartner erstreckt.

 

Ø      Künftig ist auch klargestellt, dass eine existierende Lebenspartnerschaft ein Ehehindernis ist. Die Aufhebung einer Lebenspartnerschaft knüpft an dieselben Voraussetzungen wie eine Ehescheidung an. So ist auch hier eine Scheidung grundsätzlich erst möglich, wenn die Partner seit mindestens einem Jahr getrennt leben. Die FDP hat angekündigt, das Lebenspartnerschaftsgesetz in einer künftigen Koalition mit CDU/CSU nicht aufheben zu wollen. CDU/CSU haben angekündigt, es nicht ausbauen zu wollen. Die weitere Entwicklung des Lebenspartnerschaftsgesetzes bleibt somit abzuwarten.